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SACHVERSTÄNDIGENABNAHME

Projekte sicher beenden

SACHVERSTÄNDIGENABNAHME

Mit der Abnahme eines Bauvorhabens ändert sich die Rechtslage und Verantwortung. Deshalb haben alle Projektbeteiligten ein Interesse daran, Gewissheit darüber zu haben, ob die Leistung des Auftragnehmers abgenommen wurde.

Wird keine Abnahme durchgeführt, kann dies zu einigen Unsicherheiten führen. Denn solange die Abnahme nicht durchgeführt wurde, ist z.B. unsicher, ob und wann die Gewährleistungsfrist zu laufen begonnen hat und wann die Gefahr übergegangen ist. Dies ist vor allem im Energiebereich wichtig, wenn z. B. Teilinbetriebnahmen durchgeführt werden sollen. 


Deshalb empfiehlt es sich bei jedem Bauvorhaben im elektrischen Energiebereich, tatsächlich auch einen Abnahmetermin durchzuführen. Selbst die Übergabe zwischen dem internen Projektmanagement und dem Netzbetrieb bzw. der Instandhaltung profitiert von der Abnahme, da auch hier eine Übergabe der Verantwortlichkeiten stattfindet und die Abnahme Sicherheit bietet.


Bei der Abnahme handelt es sich um einen Abgleich der Planung und Ausführung sowie der Dokumentation vorliegender Abweichungen.


Vorgehen: Die Parteien wählen mich als Sachverständigen um die Abnahme zu begleiten. Vor der Abnahme sind die Unterlagen zur Einsicht beizustellen. Hierbei handelt es sich in der Regel um 

  • Bau- und Leistungsbeschreibung, z. B. des Bauträgers

  • Eventuelle Sondervereinbarungen, die Abweichungen zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik darstellen

  • Werksnormen

  • Planungsunterlagen

  • Revisionsunterlagen

  • Berechnungen 

  • Prüfprotokolle 

  • Ausschreibungs- oder Angebotsunterlagen  

Darüber hinaus stehe ich Ihnen bei der Integration neuer Anlagen in ihr bestehendes Betriebsführungs- und Prüfkonzept beratend zur Seite. 

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